Dänemark gilt als eines der wirtschaftlich stabilsten und unternehmerfreundlichsten Länder in Europa. Dank eines effizienten Verwaltungsapparats, einer digitalisierten Bürokratie und günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Firmengründung in Dänemark besonders attraktiv für ausländische Unternehmer.
Dänemark gilt als eines der wirtschaftlich stabilsten und unternehmerfreundlichsten Länder in Europa. Dank eines effizienten Verwaltungsapparats, einer digitalisierten Bürokratie und günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Firmengründung in Dänemark besonders attraktiv für ausländische Unternehmer.
Warum ein Unternehmen in Dänemark gründen?
Dänemark bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmer, die ein neues Geschäft aufbauen oder expandieren möchten. Zu den wichtigsten Gründen gehören:
- Einfacher und schneller Gründungsprozess – Ein Unternehmen kann innerhalb eines Tages online registriert werden.
- Geringe Bürokratie – Digitale Verwaltungsprozesse erleichtern die Unternehmensführung.
- Niedrige Unternehmenssteuern – Die Körperschaftssteuer beträgt nur 22 %.
- Zugang zu einem internationalen Markt – Dänemark ist ein Tor zu Skandinavien und bietet einen freien Zugang zum EU-Binnenmarkt.
- Hochqualifizierte Arbeitskräfte – Dänische Arbeitnehmer sind gut ausgebildet und sprechen häufig fließend Englisch.
Diese Faktoren machen Dänemark zu einem idealen Standort für ausländische Investoren und Unternehmer.
Wahl der richtigen Unternehmensform
Bevor Sie Ihr Unternehmen in Dänemark registrieren, müssen Sie die passende Rechtsform wählen. Die häufigsten Unternehmensformen sind:
a) Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed)
- Geeignet für kleine Unternehmen und Freiberufler.
- Keine Mindestkapitalanforderung.
- Der Inhaber haftet persönlich für Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens.
b) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Anpartsselskab – ApS)
- Die häufigste Wahl für kleine und mittelständische Unternehmen.
- Mindestkapital: 40.000 DKK (ca. 5.400 EUR).
- Beschränkte Haftung – das persönliche Vermögen des Gründers ist geschützt.
- Geeignet für ausländische Investoren, die in Dänemark expandieren möchten.
c) Aktiengesellschaft (Aktieselskab – A/S)
- Erfordert ein Mindestkapital von 400.000 DKK (ca. 54.000 EUR).
- Geeignet für größere Unternehmen mit mehreren Investoren.
- Strenge Berichtspflichten und höhere Verwaltungskosten.
d) Zweigniederlassung (Filial af udenlandsk virksomhed)
- Eine Möglichkeit für ausländische Unternehmen, eine Niederlassung in Dänemark zu eröffnen.
- Kein Mindestkapital erforderlich.
- Die Muttergesellschaft haftet für alle Verpflichtungen.
Die Wahl der richtigen Unternehmensform hängt von der Art Ihres Geschäfts und Ihrem langfristigen Ziel ab.
Vorbereitung auf die Firmengründung
Bevor Sie Ihr Unternehmen offiziell registrieren, sollten Sie einige grundlegende Dinge vorbereiten:
- Unternehmensname wählen – Der Name muss einzigartig sein und darf nicht bereits registriert sein.
- Geschäftsadresse festlegen – In Dänemark muss jede Firma eine offizielle Geschäftsadresse haben.
- Gründungskapital bereitstellen – Falls Sie eine ApS oder A/S gründen, benötigen Sie das entsprechende Kapital.
- Geschäftsplan erstellen – Auch wenn er nicht vorgeschrieben ist, kann ein Geschäftsplan Ihnen helfen, Investoren zu überzeugen und Ihr Unternehmen effizient zu starten.
Sobald diese Punkte geklärt sind, können Sie mit der eigentlichen Gründung beginnen.
Registrierung des Unternehmens (CVR-Nummer beantragen)
Jedes Unternehmen in Dänemark muss im dänischen Unternehmensregister (CVR – Det Centrale Virksomhedsregister) registriert werden. Dies geschieht über die Website der dänischen Steuerbehörde (Erhvervsstyrelsen) unter www.virk.dk.
Schritte zur Registrierung:
- Melden Sie sich aufwww.virk.dk an.
- Füllen Sie das Online-Registrierungsformular aus.
- Geben Sie die Unternehmensdaten ein (Name, Geschäftsadresse, Rechtsform, Geschäftstätigkeit).
- Hinterlegen Sie ggf. das Startkapital auf einem dänischen Bankkonto.
- Bestätigen Sie die Registrierung und erhalten Sie Ihre CVR-Nummer.
Die CVR-Nummer ist die eindeutige Identifikationsnummer Ihres Unternehmens und wird für Steuer- und Verwaltungszwecke benötigt.
Eröffnung eines Geschäftskontos in Dänemark
Sobald das Unternehmen registriert ist, müssen Sie ein Geschäftskonto (Erhvervskonto) bei einer dänischen Bank eröffnen.
Erforderliche Dokumente für die Kontoeröffnung:
- CVR-Nummer des Unternehmens.
- Identitätsnachweis des Unternehmensinhabers oder Geschäftsführers.
- Nachweis über die Einlage des Gründungskapitals (falls erforderlich).
Die meisten Banken verlangen zudem einen Nachweis über die geplante Geschäftstätigkeit, insbesondere wenn Sie als ausländischer Unternehmer ein Konto eröffnen.
Steuerliche Registrierung und Mehrwertsteuer (Moms)
Jedes Unternehmen in Dänemark muss sich steuerlich registrieren. Falls Ihr Umsatz über 50.000 DKK pro Jahr liegt, müssen Sie sich zudem für die Mehrwertsteuer (Moms) anmelden.
Die Umsatzsteuer beträgt 25 % und wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben.
Die Registrierung erfolgt ebenfalls über www.virk.dk. Nach der Anmeldung müssen Sie regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben (monatlich, vierteljährlich oder jährlich, abhängig vom Umsatz).
Anmeldung von Mitarbeitern und Sozialabgaben
Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, müssen Sie sich bei der dänischen Steuerbehörde (SKAT) anmelden und Sozialabgaben für Ihre Angestellten entrichten.
Zu den wichtigsten Abgaben gehören:
- Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag) – 8 % des Bruttogehalts.
- Einkommensteuer (variiert je nach Einkommen).
- Beitrag zur Rentenversicherung (ATP).
Dänemark hat eines der flexibelsten Arbeitsrechte Europas, weshalb es einfach ist, Mitarbeiter einzustellen oder Arbeitsverträge zu beenden.
Buchhaltung und Jahresabschluss
In Dänemark sind Unternehmen verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen und Jahresabschlüsse einzureichen.
Die wichtigsten Punkte:
- Einzelunternehmen haben weniger strenge Buchhaltungspflichten.
- ApS und A/S müssen eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
- Unternehmen mit einem hohen Jahresumsatz müssen eine externe Wirtschaftsprüfung durchführen lassen.
Viele Unternehmen beauftragen einen Buchhalter oder Steuerberater, um die Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften sicherzustellen.
Erhalt von Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Dänemark bietet zahlreiche Förderprogramme für Start-ups und Unternehmen. Dazu gehören:
- Innovationsförderung – Zuschüsse für Forschung und Entwicklung.
- Venture Capital und Business Angels – Unterstützung für innovative Start-ups.
- Exportförderprogramme – Hilfe für Unternehmen, die international expandieren möchten.
Staatliche Institutionen wie Vaekstfonden oder Innovationsfonden unterstützen neue Unternehmen finanziell.
Die Firmengründung in Dänemark ist ein relativ unkomplizierter Prozess, der dank digitaler Verwaltung schnell und effizient abgewickelt werden kann. Mit niedrigen Unternehmenssteuern, einem flexiblen Arbeitsmarkt und einer starken Innovationsförderung bietet Dänemark ideale Bedingungen für internationale Unternehmer.
Ob als Einzelunternehmer oder mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Dänemark ist ein attraktiver Standort für Geschäftsleute, die ein stabiles und wachstumsorientiertes Geschäftsumfeld suchen.