Nachschulung
Informationen bezüglich der Nachschulung (ASF):
- Die Nachschulung kann nur von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden
- Die Bescheinigung über die Teilnahme an dem Kurs muss innerhalb einer gesetzten Frist vorgelegt werden
- Durch die Teilnahme an einer Nachschulung erhöht sich die Probezeit auf 4 Jahre
- Entzug der Fahrerlaubnis bei Nichtteilnahme an der angeordneten Nachschulung
- Kein Punkteabbau im Fahreignungsregister
Wenn du weitere Fragen zum Thema Nachschulung hast, kannst du dich jederzeit gerne an uns wenden.