Informationen zur Klasse BE

Fahrzeugart:
Kombination aus PKW oder leichtem LKW mit etwas größerem Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
– 18 Jahre,
– 17 Jahre
– bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren nach § 48a,
– bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
– dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
– dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
– einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
Führerschein der Klasse B

Beinhaltet Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
Keine Theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahren
– Bundes- oder Landstraßen: 3 Stunden á 45 Minuten
– Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen: 1 Stunde á 45 Minuten
– Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde á 45 Minuten

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)


Informationen zur Klasse B in Verbindung mit der Schlüsselzahl 96

Fahrzeugart:
Kombinationen aus PKW oder leichtem LKW mit Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter:
– 18 Jahre,
– 17 Jahre
– bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren nach § 48a,

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
Führerschein der Klasse B

Beinhaltet Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
Theorietische Ausbildung: 2,5 Stunden á 60 Minuten

Praktische Ausbildung:
Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Minuten
Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Minuten

Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung.
Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
– Biometrisches Passbild
– Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV
– Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)