Informationen zur Klasse B
Fahrzeugart:
PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter:
– 18 Jahre,
– 17 Jahre
– bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren nach § 48a,
– bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
– dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
– dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
– einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Führerschein der Klasse B
Beinhaltet Klasse:
AM, L
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse
– Grundunterricht: 6 Stunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden á 90 Minuten
Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
– Grundunterricht: 12 Stunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden á 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahren
– Bundes- oder Landstraßen: 5 Stunden á 45 Minuten
– Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen: 4 Stunde á 45 Minuten
– Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunde á 45 Minuten
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)