Informationen zur Klasse AM

Fahrzeugart:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:
    max. 50 cm³ Hubraum, max 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:
    max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6enach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:
    max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

Mindestalter:
16 Jahre

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich

Beinhaltet Klasse:
keine

Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse
– Grundunterricht: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden á 90 Minuten

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
– Grundunterricht: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden á 90 Minuten

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)